AGB
§ 1 Geltungsbereich / Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vermietungen, Verkäufe und Serviceleistungen des Vermieters Müller Bau- & Agrar-Mietpark (nachfolgend „Vermieter“) gegenüber seinen Kunden („Mieter“).
Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
Einzelabreden gehen diesen AGB vor.
§ 2 Reservierung und Vertragsabschluss
Reservierungen erfolgen telefonisch oder per E-Mail. Der Vermieter bestätigt die Verfügbarkeit zeitnah.
Zur Einsatzplanung gibt der Mieter die geplante Mietdauer an. Eine grobe Schätzung genügt.
Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Vermieters oder durch Übergabe der Maschine zustande.
Der Vermieter kann bei Bedarf ein gleichwertiges Ersatzgerät bereitstellen.
§ 3 Mietzeit und Betriebsstunden
Die Mietzeit beginnt mit Übergabe der Maschine.
Eine Tagesmiete umfasst 8 Betriebsstunden.
Jede weitere Betriebsstunde wird mit 10 % des Tagespreises berechnet.
Die Mietzeit endet mit ordnungsgemäßer Rückgabe.
§ 4 Preise, Abholung und Lieferung
Mietpreise gelten ab Lager und zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Lieferung erfolgt auf Wunsch für 93 €/Stunde.
Transportanhänger können zusätzlich angemietet werden, sofern verfügbar.
Fehlfahrten oder nicht angenommene Lieferungen werden berechnet.
§ 5 Übergabe, Rückgabe, Reinigung und Betankung
Maschinen werden sauber und voll betankt übergeben.
Rückgabe muss im gleichen Zustand erfolgen.
Bei Verstößen berechnet der Vermieter:
– 110 €/Stunde für Reinigung,
– aktuellen Kraftstoffpreis für Betankung.
Insbesondere Räder und Raupen sind gründlich zu reinigen.
Fehlendes Zubehör wird zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
§ 6 Pflichten des Mieters / Bedienung / Wartung
Maschinen dürfen nur von geschulten, autorisierten Personen mit gültiger Fahrerlaubnis betrieben werden.
Einweisung durch den Vermieter ist auf Wunsch möglich.
Der Mieter ist verantwortlich für:
– tägliche Öl- und Kühlmittelkontrolle,
– Schmierung / Abschmieren.
Bei anstehenden Serviceterminen ist der Vermieter sofort zu informieren.
Unsachgemäße Nutzung, Überlastung oder zweckfremder Einsatz sind verboten.
§ 7 Versicherung, Schäden und Haftung
Maschinen sind maschinenbruchversichert.
Selbstbeteiligung:
– 1.000 € bei Schaden,
– 2.500 € bei Diebstahl.
Schäden unter 1.000 € sind vollständig vom Mieter zu tragen.
Schäden sind sofort zu melden und zu dokumentieren.
Gummiketten und Reifen sind nicht versichert und vom Mieter in voller Höhe zu tragen.
Der Vermieter stellt keine Haftpflichtversicherung für den Betrieb der Maschinen.
Der Vermieter haftet nicht für:
– durch den Mieter verursachte Schäden an Dritten,
– Ausfall- oder Folgeschäden,
– sonstige Vermögensschäden, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 8 Kaution und Anzahlung
Bei Übergabe ist eine Kaution oder Anzahlung in Höhe der erwarteten Mietkosten, mindestens jedoch 800 € bei Langzeitmieten, zu leisten.
Zahlung erfolgt bar, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Nach Rückgabe erfolgt die Schlussabrechnung unter Verrechnung der Vorauszahlung.
Die Kaution kann einbehalten werden für:
– Schäden,
– Reinigungs- und Betankungskosten,
– ausstehende Mieten.
§ 9 Mängel, Wartung und Reparaturen
Mängel oder Störungen sind sofort zu melden.
Ohne Verschulden des Mieters entstandene Defekte behebt der Vermieter kostenlos.
Reparaturen dürfen nur durch den Vermieter oder beauftragte Werkstätten durchgeführt werden.
Eigenständige Reparaturen sind untersagt.
§ 10 Untervermietung, Weitergabe und Auslandseinsatz
Eine Weitergabe an Dritte sowie Nutzung außerhalb Deutschlands bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
§ 11 Rückgabe und verspätete Rückgabe
Rückgabe zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort ist verpflichtend.
Bei verspäteter Rückgabe wird mindestens eine weitere Tagesmiete fällig.
Der Mieter trägt alle dadurch entstehenden Zusatzkosten.
§ 12 Datenschutz
Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Mietverhältnisses verarbeitet.
Es gilt die Datenschutzerklärung des Vermieters.
§ 13 Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Ist der Mieter Unternehmer, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
Unwirksame Bestimmungen berühren die Gültigkeit des Vertrages nicht.
Zusatzregelungen
§ 14 Haftung für Transportanhänger
Mieter haftet für alle Schäden am Transportanhänger während der Mietdauer.
Der Anhänger ist nicht versichert; Schäden trägt der Mieter vollständig.
Der Mieter muss alle gesetzlichen Vorschriften einhalten, insbesondere:
– zulässige Gesamtmasse,
– Stütz- und Achslasten,
– Ladungssicherung,
– Straßenverkehrsregeln.
Verstöße, Bußgelder und Folgeschäden gehen zulasten des Mieters.
Bei Diebstahl haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert.
§ 15 Auslandseinsatz / EU-konforme Regelungen
Auslandseinsätze sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung erlaubt.
Im Ausland sind alle dortigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
Notwendige Versicherungen muss der Mieter selbst abschließen.
Die Maschinenbruchversicherung gilt grundsätzlich nur in Deutschland.
Alle auslandsbedingten Kosten trägt der Mieter (z. B. Rücktransport, Zoll, Behördenkosten).
Schäden im Ausland sind vollständig zu dokumentieren.
Der Mieter trägt sämtliche Risiken, sofern keine andere Vereinbarung besteht.
